Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Freiburg steht als gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen Rechts in einer mehr als 150-jährigen Tradition der badischen Gefangenenfürsorgevereine. Er ist eine Organisation der freien Straffälligenhilfe und unterstützt straffällig gewordene Menschen bei ihrem Bemühen um Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Noch besser ist es natürlich, wenn Menschen erst gar keine Straftaten begehen. Als vorgelagertes Ziel hat sich der Bezirksverein daher auch der Kriminalprävention durch Täter*innenarbeit verschrieben. Denn die Täter*innenarbeit ist ein sehr wichtiger und noch zu oft vernachlässigter Pfeiler der Straftatenvermeidung und des Opferschutzes. Ein weiteres wichtiges Anliegen des Bezirksvereins ist es zudem, den Vollzug von Strafhaft vermeiden zu helfen, um deren schädlichen Folgen zu begegnen. Niemand sollte ohne wirklich zwingenden Grund durch eine Inhaftierung aus dem Leben und sozialen Gefüge gerissen werden, wenn es mildere Mittel gibt.
Der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Freiburg wird von einem ehrenamtlichen Vorstand geleitet.
Seit Herbst 1972 betreibt der Bezirksverein für soziale Rechtspflege Freiburg eine „Anlaufstelle für Haftentlassene“. Dort erhalten Haftentlassene Hilfen bei der ersten materiellen Existenzsicherung, v.a. durch Unterstützung bei der Wohnungs- und Arbeitssuche. Der Bezirksverein verfügt über teils eigene, teils angemietete Wohneinheiten, die als Übergangswohnungen Wohnmöglichkeiten für Entlassene schaffen. Der offene Cafeteriabetrieb und die gemeinsame Freizeitgestaltung stellen seit der Gründung der Anlaufstelle das hauptsächliche Tätigkeitsfeld für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen dar.
Ende 1981 zog die Anlaufstelle in das ehemalige Gasthaus „Zum Sternen“ in der Brombergstraße 6 und freut sich dort über jede*n Besucher*in. Seit Juni 1985 ist das Angebot der Anlaufstelle um ein Arbeitsprojekt erweitert worden, in dem arbeitslose Entlassene sozialpädagogisch betreute Arbeitsmöglichkeiten erhalten, um ihre Fertigkeiten und Kompetenzen aus- bzw. aufzubauen und ihren Tag durch eine regelmäßige Beschäftigung sinnvoll zu strukturieren.
2007 wurde der Bezirksverein mit EinsA „Einsatzvermittlung gemeinnützige Arbeit“ um einen weiteren Tätigkeitsbereich erweitert. EinsA vermittelt zahlungsunfähige Schuldner, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, zur Vermeidung des Vollzugs der ansonsten fälligen Ersatzfreiheitsstrafe und mit einer entsprechenden justiziellen Auflage belegte Straffällige in gemeinnützige Arbeit.
Im Frühjahr 2019 schließlich startete der Bezirksverein als weiteres Tätigkeitsfeld sein Modellprojekt „gegen-gewalt-tätig“, ein Anti-Gewalt-(Gruppen-)Training für Gewalttäter*innen im Bereich öffentlicher und häuslicher Gewalt. Einen kurzen Überblick über die Ursprünge und Entwicklungen des Projektes finden Sie unter "Projekt".
[Foto: Christina Gröbmayr, Rechtsanwältin, Vorstandsvorsitzende des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege Freiburg seit Mai 2017
Tel.: 0761/20751-0 oder 01577-9216193, Email: rain_ch.groebmayr@gmx.de]